Vermögensumwandlung Jobcenter ALG2 Onlineverkäufe
Hallo zusammen aus dem schönen Rheinland! Ich habe mich hier und da in der googlewelt schon versucht schlau zu machen und bin am Ende nun noch verwirrter als vorher. Mein Problem bezieht sich hier nun auf online verkäufe bei ebay &.co. Mittlerweile weiß ich, daß es sich um Vermögensumwandlung handelt (welches ich dem JC nicht melden muss) richtig? Nun, die Situation ist folgende, ich und meine Frau haben Mitte vergangenes uns dazu durchgerungen mal auszumisten, denn im Laufe der Jahre kommt doch einiges zusammen, besonders bei Frau (tolle. Handtasche, wird gekauft, und dann doch nicht wirklich genutzt) sowie dekorkram für die Wohnung, selten getragene Kleidung in die man irgendwann nicht mehr rein passt oder nicht mehr gefällt. Außerdem war es auch noch notwendig, weil wir jede Menge Sachen von meiner Mutter bekommen haben die aus ihrem großen Haus in eine kleine Wohnung gezogen ist. Aus diesen Sachen sollten wir heraus suchen was wir haben möchten und den Rest verkaufen und von dem Erlös etwas sinniges anfangen. Sie meinte vielleicht den Führerschein machen um die berufliche Situation zu verbessern für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Meiner Meinung nach war das so ein wing mit dem Zaunpfahl (kenn doch meine Mum) denn sagte auch, wenn es nicht sinnvoll genutzt wird um etwas zu ändern möchte sie das geld von den Verkäufen zurück. Also fingen wir an zu sortieren, auszumisten, zu verschenken und auch dies und das weg zu werfen, Fotografiert, eingestellt und verkauft seit November letzten Jahres. Da es durchaus gute erhaltene gebrauchte Sachen waren (das eine oder andere auch neu aber wenig) zu guten Preisen fing es an gut zu laufen. Wir hatten ein paar Monate hier und da 200-300€ Einnahme. Nun muss ich einen WBA stellen, denn die Leistungen enden sonst zum 30.09 (ja, ich weiß, es wird Zeit und geht morgen am Montag raus) und Kontoauszüge vorlegen. Darauf klar ersichtlich die Eingänge der verkäufe mit Versandkosten (also brutto sogesehen) und wenn man diese nun addiert sind es gut 1900€. Abzüglich der Versandkosten, verkaufsgebüren und die eine oder andere Anschaffung für die 2 stubentieger und medikamente (Schmerzmittel für meine Frau, die die krankenkasse nicht übernimmt) liegen wir nun netto noch bei 1250€ ungefähr, welches auf dem Konto liegt. (aktueller kontostand 1687,..€, davon ca.198€ Mehrbedarf für den Boiler a17, 58€ pro Monat sowie regelsatz Okt. Und restliche regelsatz vom vergangenen Monat) Ich weiß, das dies als Vermögen gilt und somit auch der Grundfreibetrag (Schon Vermögen)…..richtig? Das würde bedeuten, daß JC kann dies nicht als Einkommen verwerten und anrechnen. Wie mache ich dies dem JC nun plausibel klar, das dies hält der Hausrat von uns ist und der meiner Mum. Wäre es hilfreich, wenn meine Mutter dies bestätigen würde….. irgendwie so einen Vertrag rückwirkend schließen, das wir ihre Sachen verkaufen durfen-sollen alleine zu Zweck (den Führerschein) zu machen, halt so eine Art darlehensvertrag? Möchte mich nun vorab bei euch für viele hilfreiche Antworten bedenken. Grüße aus dem Rheinland