Gesetzesentwurf: Bundesrat: Gaffer sollen künftig schärfer bestraft werden

Gaffer, die mutwillig Rettungseinsätze stören und Videos oder Fotos vom Unfallort machen, sollen zukünftig härter bestraft werden. Das geht aus einer Forderung des Bundesrates hervor, der an den Bundestag appellierte, auch verstorbene Menschen vor bloßstellenden Aufnahmen zu schützen. Bislang sind lediglich lebende Personen durch ein entsprechendes Gesetz davor geschützt.

Das Bundesjustizministerium kündigte die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs an. „Wir sind dabei, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den wir zeitnah vorlegen werden“, sagte eine Sprecherin. Eine entsprechende Vorgabe des Koalitionsvertrags solle nun umgesetzt werden. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) warf der Bundespolitik vor, bisher hinter ihren selbstgesetzten Zielen zurückzubleiben. Es sei „schlichtweg abstoßend“, wenn Gaffer Todesopfer fotografierten. „Diese erschreckende „Trophäenjagd“ kennt keine Pietät, keinen Respekt vor den Toten mehr.“

Strafverfahren gegen Gaffer zu häufig eingestellt

Immer wieder werden Polizei, Feuerwehr und Ärzte gebremst, weil ihnen der Weg versperrt ist – von neugierigen Gaffern mit gezückten Handykameras. Bereits 2017 führte der Bundestag härtere Strafen ein: Seitdem gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern. Sensationslustige, die Verletzte und verunglückte Autos fotografieren oder filmen, müssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren rechnen. Dabei ist egal, ob die Aufnahmen veröffentlicht werden oder nicht – was zählt, ist, dass die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau gestellt wird.

Rettungsdienste versprechen sich allerdings wenig Besserung von einem neuen Verbot. Verbote und höhere Strafen brächten nichts, wenn die Taten nicht verfolgt werden könnten, sagte der Vorsitzende des Berufsverbands Rettungsdienst, Marco König. „Das ist nett gemeint.“ An Unfallorten gebe es jedoch zu wenig Polizisten, die Gaffern die Handys abnehmen könnten. Der Rettungsdienst selbst könne in solch emotionalen Situationen keine Handgreiflichkeiten riskieren. Außerdem würden Strafverfahren zu häufig eingestellt und gerichtlich nicht verfolgt. Es sei zudem extrem selten, dass Leichen an einem Unfallort nicht sofort abgedeckt würden.

Unterstützung von der Koalition

Aus den Koalitionsfraktionen kam Unterstützung für die geplante Rechtsverschärfung. „Es macht sprachlos, wenn Gaffer für Foto- und Videoaufnahme das Leben von Opfer riskieren, in dem sie den Weg der Rettungskräfte blockieren und deren Arbeit behindern“, sagte die Rechtspolitikerin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner betonte, das Andenken Verstorbener dürfe nicht von sensationsgierigen Gaffern entwürdigt werden.

Der ADAC begrüßte, dass die Bundesländer mit ihrem Antrag den Druck auf den Bundestag erhöhten. „Wer tödlich verunglückte Opfer durch Bildaufnahmen oder Videos bloßstellt, muss bestraft werden“, erklärte der Verband. „Für diese Art von Schaulustigkeit und Sensationslust kann es kein Verständnis geben.“

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