Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Staaten: Voraussetzungen und die Option des E-2-Visums

Die Vereinigten Staaten bleiben für Unternehmer aus aller Welt ein Anziehungspunkt, dank ihres riesigen Marktes, der hohen Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen sowie einer soliden Infrastruktur. Wer in den USA eine Firma gründen möchte, sollte die grundlegenden Schritte zur Unternehmensgründung kennen sowie die verfügbaren Migrationswege wie das E-2-Visum, das es ausländischen Investoren ermöglicht, legal in den USA zu arbeiten und zu leben.

1. Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in den USA

  1. Wahl der Rechtsform
    • Übliche Rechtsformen sind die Limited Liability Company (LLC), die Corporation (C-Corp oder S-Corp) sowie das Sole Proprietorship (Einzelunternehmen).
    • Die Entscheidung richtet sich nach Faktoren wie der Anzahl der Teilhaber, den steuerlichen Anforderungen und dem erforderlichen Kapital.
  2. Geschäftsregistrierung
    • Die Gründung erfolgt auf Bundesstaatsebene in dem Staat, in dem das Hauptbüro angesiedelt sein wird. Delaware ist aufgrund seiner unternehmensfreundlichen Gesetze beliebt, doch auch Staaten wie Florida, Texas oder Nevada sind häufige Optionen.
  3. EIN (Employer Identification Number) beantragen
    • Diese Nummer wird vom Internal Revenue Service (IRS) vergeben und dient zur steuerlichen Identifikation.
    • Sie ist unerlässlich, um Geschäftskonten zu eröffnen und Steuererklärungen einzureichen.
  4. Lizenzen und Genehmigungen
    • Abhängig von der Branche können auf lokaler, bundesstaatlicher oder Bundesebene spezielle Lizenzen erforderlich sein.
    • Wichtig ist, die in der jeweiligen Stadt und Branche geltenden Vorschriften zu prüfen, beispielsweise im Gesundheits- oder Bausektor oder für Finanzdienstleistungen.
  5. Geschäftskonto bei einer US-Bank
    • Ein Geschäftskonto in den USA erleichtert das Finanzmanagement, die Rechnungsstellung und die Zusammenarbeit mit Lieferanten.
    • Manche Banken verlangen die persönliche Anwesenheit der Kontoinhaber, während andere einen digitalen Prozess unterstützen.
  6. Versicherungen und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
    • Je nach Geschäftsfeld kann eine Haftpflichtversicherung oder eine Krankenversicherung für Mitarbeiter vorgeschrieben sein.
    • Die aktuellen Gesetze des jeweiligen Bundesstaates, in dem das Unternehmen angesiedelt ist, müssen stets eingehalten werden.

2. Das E-2-Visum als Weg zur Investition und zum Aufenthalt in den USA

Für Personen, die weder US-Staatsangehörige noch permanente Bewohner sind, stellt das E-2-Visum oft eine hochinteressante Option dar. Es steht Bürgern jener Länder offen, die mit den USA ein Handels- und Schifffahrtsabkommen (Treaty Countries) unterhalten. Die wichtigsten Merkmale sind:

  1. „Substantielle“ Investition
    • Antragstellende müssen eine dem Geschäftstyp angemessene, erhebliche Kapitalsumme investieren. Auch wenn kein fest definierter Mindestbetrag vorgeschrieben ist, sollte das Kapital für die Gründungskosten und die langfristige Rentabilität des Unternehmens ausreichen.
  2. Eigentum und Kontrolle
    • Der Investor muss mindestens 50 % des Unternehmens besitzen und die operative Kontrolle ausüben. So wird sichergestellt, dass er oder sie den Geschäftsbetrieb tatsächlich führt.
  3. Legitimer Geschäftszweck
    • Das Unternehmen muss real und aktiv sein und über einen soliden Geschäftsplan sowie glaubwürdige Finanzprognosen verfügen. Rein spekulative oder passive Investitionen erfüllen die Anforderungen der E-2-Kategorie nicht.
  4. Gültigkeitsdauer und Verlängerungen
    • Die anfängliche Gültigkeitsdauer der E-2-Genehmigung variiert je nach Herkunftsland. Sie kann jedoch unbegrenzt verlängert werden, solange das Unternehmen weiterhin erfolgreich ist und die Vorschriften einhält.
  5. Familienangehörige
    • Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren des E-2-Inhabers dürfen mit in die Vereinigten Staaten kommen. Der Ehepartner kann in der Regel eine Arbeitserlaubnis beantragen und die Kinder können in den USA zur Schule gehen oder studieren.
  6. Kein direkter Weg zur permanenten Aufenthaltsgenehmigung
    • Das E-2-Visum ist eine Nicht-Einwanderungsvisa-Kategorie und führt daher nicht automatisch zur „Green Card“. Dennoch nutzen viele Investoren die E-2-Option, um sich in den USA zu etablieren und später andere Optionen für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Betracht zu ziehen.

3. Vorteile des E-2-Visums im Vergleich zu anderen Möglichkeiten

  • Flexibilität: Da die Antragstellenden ihr eigenes Unternehmen gründen, ist kein US-Arbeitgeber als Sponsor erforderlich.
  • Beliebige Verlängerungen: Solange das Geschäft rentabel bleibt und den Visabestimmungen entspricht, kann das Visum beliebig oft verlängert werden.
  • Schnellerer Einstieg: Im Gegensatz zur EB-5-Visa-Kategorie, die einen festgelegten Mindestanlagebetrag erfordert, wird bei der E-2 vor allem gefordert, dass die Investition dem Geschäftsumfang angemessen ist.

Fazit

Die Gründung eines Unternehmens in den Vereinigten Staaten kann der Schlüssel zu persönlichem und beruflichem Wachstum sein. Das Land bietet vielfältige Möglichkeiten, einen enormen Verbrauchermarkt und solide rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Investierenden. Dennoch ist es unerlässlich, die passenden Rechtsformen, bundesstaatliche und nationale Vorschriften sowie branchenspezifische Anforderungen zu kennen.

Für ausländische Investoren eröffnet das E-2-Visum einen vergleichsweise leichten Zugang zum US-Markt und ermöglicht einen zeitweiligen Aufenthalt, während man ein eigenes Unternehmen führt oder ein bestehendes Geschäft übernimmt. Bei ausreichender Geschäftsentwicklung lässt sich der Aufenthaltsstatus verlängern, und es steht den Investoren offen, im nächsten Schritt Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt zu sondieren. In einer solch wettbewerbsintensiven Wirtschaft erweisen sich eine solide rechtliche, finanzielle und strategische Vorbereitung als entscheidend, um ein erfolgreiches Unternehmen in den USA aufzubauen.

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