Der Führerschein Test des ADAC hat ein für zukünftige Fahrschüler sehr wichtiges, aber irgendwie auch sehr erschreckendes Ergebnis gebracht. Ein Preisunterschied von bis zu 760 Euro – und das allein innerhalb einer einzigen (!) Stadt – bedeutet, dass es wichtig ist, vor dem Vertragsabschluss mit einer Fahrschule einen Vergleich von Fahrschulen durchzuführen.
Frappierend ist vor allem eines beim Test des ADAC zu den Führerscheinkosten: Die Unterschiede sind nicht nur im Städtevergleich hoch, sondern eben auch innerhalb ein und derselben Stadt.
Verglichen hat der ADAC für seinen Führerscheinkosten-Test 2011 die Anzahl von fünf Fahrschulen in jeweils 15 Kleinstädten (=45 Fahrschuldaten waren relevant) und von 30 Fahrschulen in 15 Großstädten (= 450 Fahrschulen wurden auf ihre Preise hin miteinander verglichen).
Beim Vergleich der insgesamt 495 verglichenen Fahrschulen zeigte sich günstigste mit einem Preis von nur 1.371 Euro für den Pkw-Führerschein (in Wittenberg in Sachsen-Anhalt) und der teuerste mit einem Preis von 2.219 Euro, das bei einer Fahrschule im bayerischen Freising für den Führerschein berappt werden muss.
Besonders drastisch bei den Unterschieden in Bezug auf die Kosten für den Führerschein fand der ADAC dabei in Leipzig. Zwischen dem günstigsten Angebot von 1.372 Euro und der teuersten Fahrschule in Leipzig liegt ein Kostenunterschied von 760 Euro!

Hieran ist deutlich zu erkennen: Wer auf der Suche nach einer guten Fahrschule auch noch die Preise gründlich vergleicht, der kann unter dem Strich bis zu mehreren hundert Euro sparen. Ein Fahrschul Vergleich lohnt sich also!
Autoversicherung für Fahranfänger
Wer gerade erst den Führerschein bestanden hat, dem werden von Seiten diverser Versicherungen oftmals horrende Tarife in Aussicht gestellt. Dies ist vor allem darin begründet, dass Fahranfänger einen großen Unsicherheitsfaktor für die jeweilige Versicherungsgesellschaft darstellen.
Dementsprechend hoch wird auch die Prämie einer Autoversicherung für Führerscheinneulinge angesetzt. Im Allgemeinen ist es der Fall, dass Fahranfänger der Schadensfreiheitsklasse 0 zugeordnet werden. Hierzu fallen dann 230 Prozent der üblichen Versicherungssumme an. Wird der hierdurch aufkommende Betrag auf einen Fahrer der niedrigsten Schadensfreiheitsklasse in Höhe von 25 Prozent umgeschlagen, kann im Vergleich der Prämien der Faktor 10 angesetzt werden.
Wer sich dieser extrem hohen Beitragsbemessung entziehen will, dem seien im Folgenden einige Hinweise ans Herz gelegt, wie diese sehr teure Art der Autoversicherung umgangen werden kann.
Ein Beispiel hierfür wäre etwa die Fahrzeugversicherung der Eltern. Diese sollte zu aller erst angesteuert werden, da hier eventuelle Nachlässe zu erhalten sind. Einige Versicherer erklären sich in diesem Zusammenhang bereit, den Sohn der Versicherten zu etwa 140 Prozent zu versichern.
Sollte dies nicht gelingen kann ebenfalls die Möglichkeit der Zweitwagenregelung als Lösungsansatz in Betracht gezogen werden. Hierfür wird der Pkw des Fahranfängers über einen Elternteil bei deren Autoversicherung gemeldet. Hierdurch ist die Einstufung für Führerscheinneulinge in die Schadensfreiheitsstufe ½ zu realisieren. Dies bedingt somit eine Einordnung in Höhe von 140 anstatt 230 Prozent. Hierbei gilt es jedoch zu bedenken, dass wenn wie in diesem Beispiel keine Versicherung auf den Fahranfänger läuft, dieser auch nicht in der Lage ist schadensfreie Jahre für kommende Versicherungstarife anzusammeln.
Immer sollte im Vorfeld der Wahl der passenden Autoversicherung immer auch ein Vergleich der einzelnen Anbieter und Tarife durchgeführt werden. Im Internet finden sich hierfür zahlreiche, meist unabhängige, Vergleichsportale. Diese ermöglichen einen schnellen und einfachen Tarifvergleich, auch für Fahranfänger. Selbstverständlich entstehen hierdurch zunächst keine Kosten. Allgemein lässt sich sagen, dass beim Abschluss einer Direktversicherung noch etwas Geld gespart werden kann, da Filialen und Personal eingespart werden. Meist wird dies direkt an die Kundschaft weitergegeben.
Ein weiterer Tipp ist es, die Fahrzeugversicherung immer bis zum 30.06. eines Jahres abzuschließen. Somit ist die Erfüllung der so genannten 6-Monats-Regel gegeben und es kann im jeweiligen Folgejahr eine Schadensfreiheitsklasse aufgestiegen werden.
Auch der Wagentyp spielt bei der Berechnung der Versicherungsprämie eine gewichtige Rolle. So sollten Hubraum und Modell des Fahrzeugs möglichst klein ausfallen. Des Weiteren ist von bei Jugendlichen beliebten Modellen abzuraten. Diese werden meist risikobehafteter von den Versicherungen eingestuft. Bei älteren und günstigen Fahrzeugen kann zudem über eine Einsparung der Kaskoversicherung nachgedacht werden. Diese macht, sowohl im Sinne der Voll- wie auch der Teilkaskoversicherung nur bei höherwertigen Fahrzeugen Sinn. Selbstverständlich trifft dies nicht auf die herkömmliche KFZ Haftpflichtversicherung zu.