Es passiert in der Nacht zum Samstag in München: Ein 34-jähriger Autofahrer soll auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle mehrere Ampeln ignoriert und zwei Jugendliche erfasst haben. Ein 14-Jähriger starb im Krankenhaus, eine 16-jährige wurde schwer verletzt. Am Montag gaben Polizei und Staatsanwaltschaft weitere Einzelheiten zu dem Fall bekannt. Demnach hat ein Zeuge den Unfall mit einer Dashcam gefilmt. Darauf sei zu sehen, wie der Unfallfahrer mit hoher Geschwindigkeit vorbeischieße und sein Auto einen Jungen erfasse. Der Autofahrer hatte offenbar Alkohol getrunken. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I: „Wir gehen aus von einem Mord an dem 14-Jährigen, einem Mordversuch an der 16-jährigen, die an der Bushaltestelle verletzt wurde, von weiteren zwei Mordversuchen an den zwei Insassen, die dann später sozusagen an die Litfaßsäule gefahren sind.“ Der Unfallfahrer hat sich laut Polizei noch nicht zu dem Vorfall geäußert. Er war aber bereits zuvor bei der Polizei aufgefallen und stand zum Zeitpunkt des Unfalls unter Bewährung: „Er hatte eine Eintragung im Bundeszentralregister. Und zwar ging es da um Handel mit Drogen. Da hatte er im Jahr 2016, ganz genau im Mai 2016 ist er verurteilt worden, zu einem Jahr sechs Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Bewährungszeit war drei Jahre, die musste allerdings verlängert werden. Und zwar, weil ihm während der Bewährungszeit weiterhin Drogenkonsum nachgewiesen wurde.“ Meldungen, die Polizei habe den Täter nach einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr unnötig gehetzt, wies Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins entschieden zurück. Die Beamten hätten angemessen und schnell reagiert: „Und dann im Rahmen einer skandalisierenden Berichterstattung die Frage zu stellen, hätte dieser Unfall vermieden werden können, wenn die Polizei ihrer Aufgabe nicht nachgeht und einen Verkehrsverstoß sanktioniert, da muss ich tatsächlich die Sinnfrage stellen.“ Die Polizei wollte den Mann vor dem tödlichen Unfall kontrollieren, weil er auf einer Straße mit seinem BMW trotz durchgezogener Mittellinie gewendet hatte. Ein Geisterfahrer hat in der Nacht zum Samstag auf der Fürstenrieder Straße einen 14-Jährigen tödlich und eine 16-Jährige schwer verletzt. Nun wurde gegen einen 34-jährigen Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Der Fahrer hatte laut Polizeibericht mehrere rote Ampeln ignoriert und flüchtete nach dem Unfall. Die Polizei konnte ihn wenig später festnehmen. Von Julian Hans und Tom Soyer Ein 34-jähriger Geisterfahrer, der in der Nacht zum Samstag im Münchner Stadtteil Laim in eine Gruppe von vier Jugendlichen gerast ist und dabei einen 14-Jährigen tödlich und eine 16-Jährige schwer verletzt hat, wird sich wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes verantworten müssen. Am Samstagabend erging deshalb Haftbefehl gegen den Mann, der aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen stammt. Nach Angaben der Polizei sei er vor einer Polizeikontrolle davongerast und habe auf der Fürstenrieder Straße mit mehr als Tempo 100 mehrere rote Ampeln auf der Gegenspur ignoriert, bis es zum tödlichen Frontalunfall kam. Kurz darauf sei er trotz eigener Verletzungen zu Fuß geflüchtet, wurde bei einer Großfahndung aber rasch festgenommen. Die Münchner Staatsanwaltschaft stand am Samstag vor der Frage, ob sie diese Todesfahrt – neben anderen Delikten wie Unfallflucht, die dabei wohl auch begangen wurden – als fahrlässige Tötung oder als Mord im Sinne der jüngsten Raser-Rechtsprechung anklagen soll. Der Tathergang, wie ihn das Polizeipräsidium München erst nach längeren Ermittlungen und intensiver Abklärung mit der Staatsanwaltschaft am Samstagnachmittag bekannt machte, zeigt zumindest einige Merkmale auf, welche in Richtung Raser/Mord weisen: Beispielsweise das rücksichtslos hohe Tempo von „mehr als 100 Stundenkilometern“, wie ein Polizeisprecher am Sonntag sagte, ebenso die Wehr- und Arglosigkeit der Opfer, die nach bisherigem Ermittlungsstand bei grüner Ampel die Straße überquerten und nicht damit rechnen konnten, dass sie ein Raser aus der falschen Richtung frontal anfährt. Der richterliche Haftbefehl vom Samstagabend erging aus solchen Erwägungen dann auch wegen Mordes. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte den Mordvorwurf gerechtfertigt: „Wer durch eine Innenstadt, wo Fußgänger auf der Straße unterwegs sind, mit 100 km/h rast, da muss man davon ausgehen, dass er zumindest ganz unverantwortlich in Kauf nimmt, auch Menschen zu töten“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Der BMW habe gar nicht versucht zu bremsen und sei mit gleicher Geschwindigkeit weiter gerast, nachdem er die Jugendlichen angefahren hatte. Hier sei der Mordvorwurf gerechtfertigt. „Natürlich müssen sich damit jetzt die Gerichte beschäftigen.“ Schärfere Gesetze seien dazu nicht notwendig, bei Mord drohe ja eine lebenslängliche Haftstrafe. Auslöser für die tödliche Geisterfahrt war ein verbotswidriges Manöver des 34-Jährigen, eine Ordnungswidrigkeit: Gegen 23.10 Uhr habe er auf der Landsberger Straße stadteinwärts nicht weit hinter dem Abzweig der Fürstenrieder Straße seinen BMW gewendet. Das fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion 41 (Laim) auf, die den Pkw anhalten wollte. Das misslang jedoch, weil sich der auffällige Fahrer mit seinem Pkw so schnell entfernte, „dass die Streife in kürzester Zeit den Sichtkontakt zu dem Fahrzeug verlor“, wie es im Polizeibericht heißt. Sie forderte daraufhin Unterstützungskräfte an. Auf erste Reaktionen in sozialen Medien am Wochenende, die Polizei habe den Fahrer „gehetzt“, reagierte Sven Müller als Sprecher des Polizeipräsidiums verärgert. „Wir haben den nicht gehetzt – der war weg“, und weil er mit mehr als Tempo 100 auf der Fürstenrieder Straße mehrere rote Ampeln überfuhr, sei es gar nicht möglich gewesen für jene Streife, dranzubleiben. Unklar sei noch, ob der Flüchtende die Fürstenrieder Straße zunächst auf der korrekten Seite oder von Anfang an als Geisterfahrer befuhr.
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