Köln: „Atemlos durch die Nacht“: Angeklagter stimmt vor Gericht betrunken Helene-Fischer-Song an

Ein 53-jähriger Kölner war vom Amtsgericht Köln zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, weil er mit dem Besitz und Handel von Ecstasy und Marihuana gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Er habe seine Sozialleistungen damit aufbessern wollen, steht laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ in dem Urteil. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, der Termin für die Verhandlung war am Kölner Landgericht für 11 Uhr morgens anberaumt.

Zu der Verhandlung in Saal 216 des Landgerichts erschien der Angeklagte zwar, allerdings sturzbetrunken. Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ fragte die Richterin den Mann: „Haben Sie heute gefrühstückt?“, um festzustellen, in welcher Verfassung der Mann war, bzw. wie betrunken er war. Eine reguläre Verhandlung zu führen, war offenbar unmöglich. Die Antwort des Mannes lautete, er sei zweimal auf der Toilette gewesen und habe eine Frau beglückt, was er wiederum vor Richterin und Zuschauern mit obszönen Gesten untermalte. Doch damit nicht genug, stimmte er „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer an und schickte noch ein „Verdammt, ich lieb dich“ von Matthias Reim hinterher. Ihm war wohl eher nach Party als nach Verhandlung.

Dann hatte die Richterin die Nase voll

Diese Antworten reichten der Richterin offenbar, sie rief die Polizei, die ein Alkoholtestgerät mitbrachte. Satte 2,6 Promille pustete der Kölner auf die Anzeige. Er habe Wein und Bier getrunken, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“, er trinke jeden Tag. Daraufhin erließ die Richterin zur Sicherung des Verfahrens einen Haftbefehl, der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Ossendorf gebracht.

Seine Verteidigerin erklärte, dass die Richterin damit eine milde Entscheidung getroffen hätte, sie hätte die Berufung auch verwerfen können, weil der Angeklagte nicht verhandlungsfähig erschienen sei. Dann wäre die Haftstrafe rechtskräftig geworden. So aber hat der Helene-Fischer-Fan noch die Chance, sich bei seinem nächsten Termin dagegen zu wehren. Wenn er direkt aus dem Gefängnis ins Gericht gebrachte wird, dürfte er dann wohl nüchtern erscheinen.

Quelle: „Kölner Stadt-Anzeiger“

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