Gesundheitsminister: Lucha begrüßt Pläne für strenge Triage-Regelung des Bundes

Gesundheitsminister Lucha begrüßt Pläne für strenge Triage-Regelung des Bundes

Manfred Lucha

Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

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Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha hat die Pläne des Bundes für eine eng gefasste Triage begrüßt. Unter dem Begriff versteht man die Priorisierung von Patienten bei zu knappen Kapazitäten. Auch aus seiner Sicht müsse man in einer Pandemie alles erdenklich Mögliche dafür tun, um eine Triage-Situation zu vermeiden, teilte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart mit.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha hat die Pläne des Bundes für eine eng gefasste Triage begrüßt. Unter dem Begriff versteht man die Priorisierung von Patienten bei zu knappen Kapazitäten. Auch aus seiner Sicht müsse man in einer Pandemie alles erdenklich Mögliche dafür tun, um eine Triage-Situation zu vermeiden, teilte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart mit.

Die Landesregierung habe von Beginn der Corona-Pandemie an gemeinsam mit den beteiligten Akteuren vorbeugende Maßnahmen getroffen, um ausreichende Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern sicherzustellen und das Erfordernis einer Triage nach Möglichkeit zu vermeiden, sagte Lucha. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium werde nun den Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium genau auswerten und ausführlich Stellung dazu beziehen.

Zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach streng gefasste Kriterien für eine Triage in Aussicht gestellt. Mit Blick auf einen möglichen Behandlungsabbruch von Patienten mit geringeren Überlebenschancen sagte der SPD-Politiker am Montag, eine solche «Ex-Post-Triage» sei ethisch nicht vertretbar. Dies sei weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten. «Deshalb werden wir es auch nicht erlauben.» Selbst die Triage vor einer Behandlung solle nur unter hohen Auflagen möglich sein.

Hintergrund der vorgesehenen Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende vergangenen Jahres. Demnach muss der Bundestag «unverzüglich» Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen. Bisher gibt es dazu keinen Gesetzesrahmen, sondern wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte. Lauterbach kündigte am Montag an, sein Ministerium werde in Kürze einen Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vorlegen.

dpa

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