Coronavirus: Einige Länder planen Zwangsunterbringung für Quarantäne-Verweigerer

Coronavirus Einige Länder planen Zwangsunterbringung für Quarantäne-Verweigerer

Ein Korridor in der Jugendarrestanstalt Moltsfelde, links und rechts dicke Stahltüren

Die Jugendarrestanstalt Moltsfelde könnte bald Quarantäne-Verweigerer beherbergen

© Carsten Rehder / Picture Alliance

Wer trotz einer möglichen Corona-Infektion unter Leute geht, gefährdet Menschenleben. Wenn Bußgelder nichts bewirken, sollen Menschen, die eine angeordnete Quarantäne brechen, in einigen Bundesländern die 14 Tage bald hinter verschlossenen Türen absitzen.

Mehrere Bundesländer wollen in der Corona-Pandemie härter gegen Quarantäne-Verweigerer vorgehen. Neben hohen Bußgeldern kommt es künftig im Extremfall zur „Zwangseinweisung an zentralen Stellen“, berichtete die „Welt am Sonntag“ kürzlich. Betroffen wären Menschen, die die amtliche Anordnung missachten, sich wegen einer möglichen oder tatsächlichen Corona-Infektion für bestimmte Zeit zu isolieren.

Mit einem Richterbeschluss können Quarantäneverweigerer dann bei wiederholtem Verstoß oder Weigerung für bestimmte Zeit unter Aufsicht untergebracht werden. Bereits bekannt ist, dass Sachsen zeitnah eine entsprechende Einrichtung in Betrieb nehmen will. Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte allerdings schon im Frühjahr 2020 klargestellt, dass eine solche Zwangsmaßnahme nur ein allerletztes Mittel sei. 

Keine Strafe, sondern Infektionsschutz-Maßnahme

In Baden-Württemberg werden für renitente Quarantänebrecher derzeit Plätze in zwei Kliniken geschaffen. Diese Plätze würden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Sonntag der dpa. Demnach soll je eine Klinik im württembergischen und im badischen Landesteil liegen. „Die zwangsweise Unterbringung ist kein neues Instrument, sie konnte auch bisher schon angeordnet werden und wurde in Einzelfällen auch bisher schon angeordnet“, sagte der Sprecher. Es handele sich dabei nicht um eine Strafmaßnahme, sondern um eine Maßnahme des Infektionsschutzes. 

In Schleswig-Holstein ist eine Unterbringung auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde geplant. Dort entstehe eine vom Kreis Rendsburg-Eckernförde betriebene Einrichtung, hieß es unter Berufung auf den Landkreistag. Die anderen Länder haben bisher noch keine zentralen Einrichtungen. Bayerns Gesundheitsministerium habe mitgeteilt, meist gelinge es, Bürger durch den Hinweis auf „Zwangsabsonderung und Bußgeld“ zum Einlenken zu bewegen.

wt DPA

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