Bundeskartellamt: Behörde warnt: So spionieren unsere Smart-TVs uns aus

Netflix und Youtube mit wenigen Knopfdrücken auf dem großen Bildschirm genießen, nahtlos zum TV-Programm inklusive interaktivem Sendeplan wechseln und sogar ein bisschen surfen: Smarte Fernseher bringen einigen Nutzen ins Wohnzimmer. Doch oft hat das seinen Preis, warnt das Bundeskartellamt. Die Behörde hat seit 2017 ausführlich das Datensammelverhalten der schlauen Flimmerkisten geprüft – und ist alarmiert.

„Smart-TVs standen immer wieder im Verdacht, dass Verbraucher den Mehrwert der neuen Technik mit einer Verletzung ihrer Verbraucherrechte bezahlen müssen“, erklärt der Bericht. Um herauszufinden, ob das zutrifft, habe man 21 Hersteller von in Deutschland angebotenen Modellen befragt. Diese „vereinen nahezu 100 Prozent des Smart-TV-Absatzes (nach Stückzahlen) in Deutschland auf sich“, so die Behörde.

Alles wird ausgewertet

Das Ergebnis fällt klar aus: „Die Plattformteilnehmer haben vielfältige technische Möglichkeiten, über Smart-TVs das Verhalten der Verbraucher nachzuvollziehen“, fasst der Bericht zusamen. „So können etwa das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten oder auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden.“ Die so gesammelten Daten ließen sich zudem oft mit anderen Datensätzen zusammenführen und konkreten Personen zuordnen. 

Konkret bedeutet das etwa, dass die von fast allen Herstellern vorinstallierte Software Samba TV das TV-Verhalten im Detail in Echtzeit analysiert, die Nutzer in bestimmte Interessengruppen einteilt und ihnen dann auf anderen Geräten zielgruppenspezifische Werbung einblenden kann.

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Kaum ein Ausweg für die Kunden

„Wenn Verbraucher internetfähige Geräte nutzen, ist dies mit dem Einstieg in ein regelrechtes Karussell des Datengeschäfts vergleichbar, das sie nicht mehr anhalten und aus dem sie nicht mehr aussteigen können“, bemerkt der Bericht. Ein Abschalten der Datensammlung sei teils gar nicht möglich, die Option oft in den Tiefen der Einstellungen versteckt. „Für die Verbraucher ist es somit kaum möglich, eine Strategie zu verfolgen, bei der sie möglichst wenige oder nur weniger private personenbezogene Daten preisgeben oder zumindest deren Verbreitung oder Speicherdauer minimieren“, fasst der Bericht zusammen.

Besonders ärgerlich findet das Bundeskartellamt die zunehmende Praxis, im Menü der Geräte selbst Werbung anzuzeigen. Tatsächlich hatten bereits Hersteller zugegeben, dass sich die günstigen Gerätepreise ohne Werbung nicht umsetzen lassen. Doch auch hochpreisige Modelle, etwa von Samsung, blenden immer öfter Werbung in den Menüs ein.

Nach Ansicht der Wettbewerbsrechtler ist das aber nicht in Ordnung. „Werbung zu schalten, ohne dass der Verbraucher hierauf bereits beim Kauf des Fernsehers hingewiesen worden wäre bzw. diese Funktion deaktivieren kann, ist nach Auffassung des Bundeskartellamts unzulässig.“ In anderen Worten: Es verstößt gegen geltendes Recht.

Kaum rechtliche Handhabe

Doch ob das an der Praxis etwas ändert, ist eine andere Frage. „Den Verbrauchern fällt es im digitalen Alltag schwer, ihre Rechte durchsetzen“, gibt sich der Bericht resigniert. „Sie können Rechtsverstöße bei komplexen Sachverhalten, insbesondere wenn Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen betroffen sind, vor den Zivilgerichten kaum selbst nachweisen.“ Auch die Verbraucherschützer und Behörden könnten ihnen dabei nur bedingt helfen, ihnen fehlten schlicht die rechtlichen Befugnisse.

Ein Abstimmen mit dem Geldbeutel werde teilweise dadurch verhindert, dass das Datensammelverhalten der Geräte vor dem Kauf oft nicht nachvollziehbar sei. Viele AGBs bezögen sich etwa auf mehrere angebotene Dienste gleichzeitig, wären daher kaum transparent. Selbst die über die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) gesicherten Verbraucherrechte würden so kaum erfüllt. „Es ist erkennbar, dass Datenschutzbestimmungen primär mit dem Ziel förmlicher DSGVO-Konformität konzipiert wurden“, beklagt die Behörde. Zwar gebe es entsprechende Verweise. „Diese enthalten jedoch in vielen Fällen keine Angaben, mit denen der Verbraucher in der Praxis etwas anfangen kann.“

Als Lösung sieht das Kartellamt daher nur, Datenschutz für die Hersteller zu einem Wettbewerbsvorteil werden zu lassen. Die einleuchtende Logik: Kaufen die Verbraucher keine Geräte, die ihre Privatsphäre verletzen oder ihnen ungefragt Werbung präsentieren, hören die Hersteller auch damit auf. Ob das in der Praxis umsetzbar ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Quelle: Bundeskartellamt

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